Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) bietet eine ganzheitliche Luftfahrtverwaltung:
Sie überwacht Flugplätze und gewährleistet einen sicheren Luftverkehr über Berlin und Brandenburg.
Wir sind eine selbstständige Behörde im Rahmen unserer fachlichen Zuständigkeit und organisatorisch dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zugeordnet. Damit wir auch in Zukunft immer auf Kurs bleiben, sind wir auf der Suche nach ambitionierter Verstärkung.
Unterstützen Sie uns zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 4 des LBV im Dezernat
Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Luftfahrtpersonal am Dienstort Schönefeld (bei Berlin)
befristet für zwei Jahre gemäßt § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz
in Teilzeit mit bis zu 20 Wochenstunden als:
Studierende:r im Masterstudium
Ihre Aufgaben: alle Details auf dem Radar haben
Die Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz durchführen mit folgenden Aufgaben:
Ihr Profil: Darauf können wir bauen
Unser Angebot: von Benefits profitieren
Interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 29.09.2024 ausschließlich über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes Interamt https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1188030 unter der Interamt-ID1188030. Informationen zu den Bewerbungsunterlagen und zum -prozess finden Sie hier.
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne Frau Niemeyer unter T 03342 4266-1202. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Führungskraft Frau Meisel unter T 03342 4266-4410.
Sie möchten sich über das Aufgabengebiet informieren? Hier finden Sie einen Überblick: https://lubb.berlin-brandenburg.de/aufgaben/zuverlaessigkeitesueberpruefung/ .
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für die Wahrnehmung der Aufgaben, für die die Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Brandenburg anzuwenden ist, ist eine Überprüfung nach dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BbgSÜG) von Personen im Rahmen des Geheimschutzes notwendig.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Anerkannt schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten darum, bereits in der Bewerbung auf eine Schwerbehinderung hinzuweisen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://lbv.brandenburg.de/datenschutz.html.
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